FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die am häufigsten von unseren Kunden gestellten Fragen

F1. Was kostet das Gutachten, und wer übernimmt die Kosten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Sie müssen nichts zahlen.

F2. Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Idealerweise bringen Sie den Fahrzeugschein, den Unfallbericht (falls vorhanden), Fotos vom Schaden und Ihre Kontaktdaten mit.

F3. Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt, steht Ihnen oft ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

F4. Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, oder muss ich reparieren lassen?

Sie können sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung), ohne zur Reparatur verpflichtet zu sein.

F5. Soll ich lieber die Polizei rufen oder nur die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen?

Ich als Kfz-Sachverständiger Rate im Jedenfall die Polizei zu rufen. Sie ist entscheidend, um den Unfallhergang objektiv zu klären und festzuhalten, wer für den Unfall verantwortlich ist. Der Unfallbericht, den die Polizei erstellt, dient als rechtliche Dokumentation und kann dir später bei der Schadensregulierung oder rechtlichen Fragen sehr hilfreich sein.

F6. Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

In der Regel dauert die Begutachtung selbst etwa 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

F7. Ist ein Gutachten auch notwendig, wenn der Schaden nur klein ist?

Ja, denn auch vermeintlich kleine Schäden können hohe Reparaturkosten verursachen. Ein Gutachten hilft, den Schaden korrekt einzuschätzen.

F8. Wie läuft die Begutachtung genau ab?

Der Gutachter besichtigt Ihr Fahrzeug, dokumentiert den Schaden mit Fotos, nimmt Messungen vor und erstellt eine Schadensbewertung.

F9. Wo und wann findet die Begutachtung statt?

Die Begutachtung kann bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder in den Räumen des Gutachters erfolgen. Termine sind oft kurzfristig möglich.

F10. Muss mein Fahrzeug in die Werkstatt, oder reicht eine Begutachtung vor Ort?

In den meisten Fällen reicht eine Vor-Ort-Begutachtung aus. Nur bei größeren Schäden kann eine Werkstattprüfung sinnvoll sein.

F11. Was passiert nach der Begutachtung?

Der Gutachter erstellt das Gutachten und sendet es Ihnen sowie auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.

F12. Übernimmt die gegnerische Versicherung das Gutachten, wenn ich nicht schuld bin?

Ja, die Kosten für das Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

F13. Wie wird der Schaden genau bewertet?

Der Gutachter ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert sowie eine mögliche Wertminderung.

F14. Wird ein Totalschaden anders reguliert als eine normale Reparatur?

Ja, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt.

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